Planung

Warum die Planung bei einer Wärmepumpe besonders wichtig ist

Eine Wärmepumpe unterscheidet sich grundlegend von einer herkömmlichen Gas‑ oder Ölheizung. Damit sie effizient und zuverlässig arbeitet, müssen ihre Leistung, die Heizkörper und die Vorlauftemperaturen sorgfältig auf das jeweilige Gebäude abgestimmt werden.

Grundlage jeder Planung ist deshalb eine möglichst genaue Erfassung des Gebäudes. Erst wenn Raumgrößen, Gebäudeflächen und energetische Eigenschaften der Bauteile zutreffend berücksichtigt werden, lässt sich die erforderliche Heizleistung zuverlässig berechnen.

Fehler bei der Gebäudeerfassung oder den zugrunde gelegten U‑Werten können sich unmittelbar auf die Heizlastberechnung auswirken. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die Wärmepumpe oder einzelne Heizkörper nicht optimal dimensioniert werden. Auch für den hydraulischen Abgleich und die staatliche Förderung können zutreffende Berechnungen und nachvollziehbare Nachweise von Bedeutung sein.

Unsere Wahrnehmung im Projekt
Nach unserer Wahrnehmung traten im Verlauf unseres Wärmepumpenprojekts Planungsfragen auf, die wir weiter untersucht haben. Auf den folgenden Seiten erläutern wir unsere Beobachtungen und dokumentieren die offenen Fragen, die sich daraus für uns ergeben haben.

Was bedeutet Heizlast?

Um ein Gebäude warm zu halten, muss ihm fortwährend Energie in Form von Wärme zugeführt werden. Sobald es draußen kälter ist als drinnen, verliert das Gebäude Wärme über Außenwände, Fenster, Dach und Boden. Zusätzlich geht Wärme verloren, wenn warme Raumluft durch kältere Außenluft ersetzt wird.

Die Wärmeverlustes eine Hauses müssen von der Wärmepumpe permanent nachgeliefert werden.

Wärmebedarf und Heizlast eines Gebäudes

Die Heizung muss diese Wärmeverluste ausgleichen, damit die gewünschte Raumtemperatur erhalten bleibt. Je schlechter das Gebäude gedämmt ist und je niedriger die Außentemperatur ausfällt, desto mehr Heizleistung wird benötigt.

Die dafür jährlich benötigte Energiemenge bezeichnet man als Wärmebedarf. Er wird in Kilowattstunden pro Jahr, kWh/a, beziehungsweise flächenbezogen in kWh/(m²·a) angegeben und hängt wie die Heizleistung wesentlich von der Dämmung, den Fenstern und der übrigen Gebäudehülle ab.

Die Heizlast beschreibt dagegen die Wärmemenge pro Zeiteinheit (Heizleistung), die bei einer festgelegten Außentemperatur erforderlich ist, um die Wärmeverluste auszugleichen. Sie wird in Watt oder Kilowatt angegeben und bildet die Grundlage dafür, welche Leistung die Wärmepumpe und die einzelnen Heizkörper erbringen müssen.

Gebäudeerfassung als Grundlage der Heizlastberechnung

Damit die Heizlast eines Gebäudes zutreffend berechnet werden kann, muss zunächst erfasst werden, wo und in welchem Umfang Wärme verloren geht. Dazu reicht es nicht aus, nur die gesamte Wohnfläche oder das Baujahr zu kennen. Erforderlich ist vielmehr eine nachvollziehbare Betrachtung der einzelnen Räume und der Bauteile, die sie umgeben.

Welche Gebäudedaten müssen erfasst werden?

Für eine zuverlässige Heizlastberechnung muss zunächst festgestellt werden, über welche Bauteile und in welchem Umfang ein Gebäude Wärme verliert. Dazu reicht es nicht aus, lediglich die Wohnfläche oder das Baujahr zu kennen.

Erforderlich sind insbesondere folgende Angaben:

  • Größe, Höhe und Lage der einzelnen Räume.
  • Flächen von Außenwänden, Fenstern, Türen und Dach.
  • Böden und Decken zu unbeheizten Räumen oder zum Erdreich.
  • Bauweise und energetische Eigenschaften der Bauteile, insbesondere ihre U-Werte.
  • Gewünschte Raumtemperaturen.
  • Luftaustauschrate.
  • Die für den Standort maßgebliche Außentemperatur.
Typischer Grundriss eine Reihenmittelhauses der 1990er Jahre

Grundrisse und Bauunterlagen können hierbei als Orientierung dienen. Maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Verhältnisse des Gebäudes. Stimmen Maße, Bauteilflächen oder U-Werte nicht mit der Wirklichkeit überein, kann dies zu einer fehlerhaften Heizlastberechnung und damit zu einer falschen Auslegung der Wärmepumpe oder der Heizkörper führen.

U-Werte und energetische Eigenschaften der Bauteile

Was bedeutet der U-Wert?

Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch W-Wert genannt, beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Er wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin angegeben: W/(m²·K).

Der Wert zeigt, welche Wärmeleistung durch einen Quadratmeter eines Bauteils fließt, wenn zwischen beiden Seiten ein Temperaturunterschied von einem Kelvin besteht.

Je niedriger der U-Wert ist, desto besser dämmt das Bauteil. Ein hoher U-Wert bedeutet dagegen einen größeren Wärmeverlust.

Ein Beispiel:

Ein Fenster mit einem U-Wert von 2,5 W/(m²·K) verliert bei einem Temperaturunterschied von 30 K pro Quadratmeter: 75 W Wird für dasselbe Fenster fälschlicherweise ein U-Wert von 1,4 W/(m²·K) angenommen, ergibt sich lediglich: 42 W und damit der Wärmeverlust um 33 W pro Quadratmeter zu niedrig angesetzt.

Gerade bei älteren Gebäuden ist deshalb wichtig, dass die verwendeten U-Werte zur tatsächlichen Bauweise und zum Sanierungszustand passen.

Wärmebrücken und Wärmebrückenzuschlag

Wärmebrücken sind Bereiche eines Gebäudes, an denen mehr Wärme verloren geht als über die angrenzenden Bauteile. Sie können beispielsweise an Fensteranschlüssen, Gebäudeecken, Rollladenkästen oder Übergängen zwischen Wand und Decke entstehen. In den Heizlastberechnungen wird dieser zusätzliche Wärmeverlust oftmals rechnerisch durch einen pauschalen Zuschlag von 0,10 W/(m²·K) berücksichtigt.

Gebäudeerfassung bei unserem Wärmepumpenprojekt

Im Februar 2025 fand bei uns ein Vor‑Ort‑Termin zur Aufnahme unseres Reihenmittelhauses aus den Baujahren 1990/1991 statt. Der von Octopus Energy Services Germany GmbH eingesetzte Mitarbeiter, auch „Surveyor“ genannt, arbeitete dabei mit einem Entfernungsmesser und einem Tablet, auf dem das Programm „Heizreport“ von SHK Info installiert war.

Obwohl wir vorhandene Grundrisse und Bauunterlagen vorbereitet hatten, wurden diese nicht eingesehen. Auch Fragen zum konkreten Aufbau einzelner Bauteile, zu vorhandenen Dämmungen, zum Zustand der Fenster oder zu zwischenzeitlich durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden nicht gestellt.

Die Gebäudeaufnahme beschränkte sich nach unserer Wahrnehmung im Wesentlichen darauf, Räume und Bauteile mit dem Entfernungsmesser zu erfassen und die Daten unmittelbar in die Software einzugeben.

Das Problem: Eine Heizlastberechnung benötigt nicht nur die Abmessungen eines Gebäudes. Ebenso wichtig sind die energetischen Eigenschaften seiner Bauteile. Dazu gehören insbesondere die U‑Werte von Außenwänden, Fenstern, Dachflächen und anderen Flächen, über die Wärme verloren geht.

Zwar ermöglicht die verwendete Software, für verschiedene Bauteile typische U‑Werte auszuwählen. Diese Auswahl führt jedoch nur dann zu aussagekräftigen Ergebnissen, wenn sie auf zutreffenden Informationen über das Gebäude beruht. Wer Bauunterlagen nicht auswertet und weder Bauweise noch Sanierungszustand näher erfragt, muss Annahmen treffen; ob diese Annahmen zum Gebäude passen, bleibt dann fraglich.

U-Werte bei unserem Wärmepumpenprojekt

Bei der ersten Gebäudeaufnahme wurden lediglich die Räume vermessen. Baupläne, Bauteilaufbauten und Sanierungszustand wurden nicht abgefragt. Obwohl sich typische U‑Werte anhand von Baujahr und Bauweise ermitteln lassen, wurden insbesondere für Fenster und Außenwände zu niedrige Werte angesetzt.

Erst bei der erneuten Berechnung im April 2026 wurden diese unter Berücksichtigung eines Energieberatungsberichts für ein vergleichbares Reihenendhaus angepasst. Dadurch erhöhte sich die berechnete Heizlast von 4,70 kW auf 6,05 kW — ein Anstieg um rund 29 %.

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung ermittelt, welche Heizleistung erforderlich ist, um ein Gebäude bei einer festgelegten Außentemperatur ausreichend warm zu halten. Sie setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen: den Transmissionswärmeverlusten und den Lüftungswärmeverlusten.

Transmissionswärmeverluste

Transmissionswärmeverluste entstehen, wenn Wärme durch Bauteile wie Außenwände, Fenster, Dach oder Boden abgegeben wird.

Für ein einzelnes Bauteil gilt vereinfacht:

Q̇ₜ = A × U × ΔT × fₓ

Dabei bedeuten:

  • Q̇ₜ: Transmissionswärmeverlust in Watt.
  • A: Fläche des Bauteils in Quadratmetern.
  • U: Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils in W/(m²·K).
  • ΔT: Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft in Kelvin.
  • fₓ: Temperaturkorrekturfaktor, beispielsweise bei angrenzenden unbeheizten Räumen.

Je größer die Fläche, je schlechter die Wärmedämmung und je höher der Temperaturunterschied, desto größer ist der Wärmeverlust.

Temperaturkorrekturfaktor

Nicht jedes Bauteil grenzt unmittelbar an die Außenluft. Ein Fußboden kann beispielsweise über einem unbeheizten Keller liegen, während eine Innenwand an einen unbeheizten Treppenraum oder ein beheiztes Nachbarhaus grenzt.

Der Temperaturkorrekturfaktor fₓ berücksichtigt diese unterschiedlichen Randbedingungen. Er legt fest, welcher Anteil der Temperaturdifferenz zwischen Raum und Außenluft für das jeweilige Bauteil angesetzt wird.

Für ein Bauteil, das unmittelbar an die Außenluft grenzt, wird der Faktor üblicherweise mit 1,0 angesetzt. Bei Bauteilen zu einem unbeheizten Raum oder zum Erdreich werden geringere Faktoren verwendet, weil dort andere Temperaturen herrschen als im Freien.

Angesetzte Temperaturkorrekturfaktoren bei unserem Gebäude

Bauteile grenzen nicht immer unmittelbar an die Außenluft. In unserem Haus liegt der Fußboden des Erdgeschosses über einem unbeheizten Keller. Außerdem grenzen mehrere Räume an einen nicht beheizten Treppenraum. Für solche Bauteile wird der Wärmeverlust mithilfe eines Temperaturkorrekturfaktors berechnet.

Für die Kellerdecke wurde in beiden Heizreports ein Faktor von 0,30 angesetzt. Unsere Kontrollrechnung verwendet dagegen 0,50. Bei 21 °C Raumtemperatur und einer Norm-Außentemperatur von −9,6 °C entspricht der Faktor 0,30 einer angenommenen Kellertemperatur von rund 11,8 °C, während der Faktor 0,50 etwa 5,7 °C entspricht. Die Wahl des Faktors wirkt sich daher deutlich auf die berechnete Heizlast aus.

Auch beim Treppenraum kommt es auf die richtige Einordnung an. Ein Temperaturunterschied von lediglich 3 K würde voraussetzen, dass der Treppenraum dauerhaft eine Temperatur von 18 °C erreicht. Unser Treppenraum wird jedoch nicht beheizt. Deshalb muss er als unbeheizter Nachbarraum betrachtet und seine anzunehmende Temperatur beziehungsweise der dafür geltende Korrekturfaktor nachvollziehbar ermittelt werden. Ist der Treppenraum tatsächlich deutlich kälter als 18 °C, fallen auch die Wärmeverluste der angrenzenden Räume entsprechend höher aus.

Lüftungswärmeverluste

Lüftungswärmeverluste entstehen, wenn erwärmte Raumluft durch kältere Außenluft ersetzt wird.

Vereinfacht gilt:

Q̇ᵥ = 0,34 × V̇ × ΔT

Dabei bedeuten:

  • Q̇ᵥ: Lüftungswärmeverlust in Watt.
  • 0,34: Näherungswert für die Wärmespeicherfähigkeit eines Kubikmeters Luft.
  • V̇: Luftvolumenstrom in Kubikmetern pro Stunde.
  • ΔT: Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft in Kelvin.

Der Luftvolumenstrom kann vereinfacht aus dem Raumvolumen und der Luftwechselrate berechnet werden:

V̇ = V × n

Dabei steht V für das Raumvolumen in Kubikmetern und n für die Luftwechselrate pro Stunde.

Gesamtheizlast

Die Heizlast ergibt sich vereinfacht aus der Summe beider Wärmeverluste:

Q̇ = Q̇ₜ + Q̇ᵥ

Für eine verlässliche Berechnung müssen deshalb sowohl die Gebäudeflächen und U-Werte als auch Raumvolumen, Luftwechsel und Temperaturannahmen zutreffend erfasst werden.

Unsere Erfahrungen mit der Heizlastberechnung

Für unser Reihenmittelhaus wurden durch die Octopus Energy Services Germany GmbH insgesamt vier Heizlastberechnungen erstellt und uns in unterschiedlichen Stadien des Projekts zur Verfügung gestellt. Für die weitere Betrachtung sind insbesondere zwei Berechnungen relevant: die erste vom Februar 2025, auf deren Grundlage die Wärmepumpe und die Heizkörper ausgewählt wurden, sowie die letzte vom April 2026. Nachdem Zweifel an den verwendeten Gebäudedaten und insbesondere an den angesetzten U-Werten entstanden waren, wurde das Gebäude zu diesem Zeitpunt erneut aufgenommen und nochmals eine Heizlastberechnung durchgeführt.

Heizlastberechnung aus dem Jahr 2025 – Grundlage der Dimensionierung von Wärmepumpe u. Heizkörpern

Obwohl beide Berechnungen dasselbe Gebäude betreffen und mit derselben Software erstellt wurden, unterscheiden sich sowohl die zugrunde gelegten Gebäudedaten als auch die ermittelten Wärmeverluste und Heizlasten erheblich. Die erste Berechnung ergab eine Gebäudeheizlast von rund 4,70 kW.

Die anschließende Berechnung ergab eine Heizlast von rund 6,05 kW und damit etwa 29 Prozent mehr als ursprünglich angenommen. Auf der Ergebnisseite wird dieser Wert gerundet mit 6,0 kW angegeben

Heizlastberechnung 2026

Bereits bei den Gebäudedaten zeigen sich Unterschiede: Die Nettogrundfläche erhöhte sich von 136 auf 142 m², das Bruttovolumen von 327 auf 341 m³ und die Hüllfläche von 164 auf 166 m². Da beide Berechnungen dasselbe Gebäude betreffen, stellt sich die Frage, wie diese unterschiedlichen Eingangswerte zustande gekommen sind.

Noch deutlicher fallen die Abweichungen bei den Wärmeverlusten aus. Die berechneten Verluste an die Außenluft stiegen von 2.827 auf 4.047 W, also um rund 43 Prozent. Die gesamten Transmissionswärmeverluste erhöhten sich von 3.124 auf 4.318 W und damit um etwa 38 Prozent, obwohl die angesetzte Hüllfläche nur geringfügig verändert wurde.

Ein wesentlicher Grund hierfür waren geänderte U-Werte. Wir hatten darauf bestanden, die Angaben aus dem Energieberatungsbericht eines vergleichbaren Reihenendhauses aus unserer Wohnanlage zu berücksichtigen. Damit wurden nun für einzelne Bauteile U-Wert zugrunde gelegt, die anders als in der ursprünglichen Berechnung die energetischen Eigenschaften der Bauteile abbilden.

Zusammen mit den Lüftungswärmeverlusten stieg die Summe der ausgewiesenen Wärmeverluste von 4.694 auf 6.047 W.

Besonders deutlich zeigten sich die Unterschiede im Wohn- und Esszimmer: Die ursprünglich berechnete Raumheizlast von 1.008 W erhöhte sich auf 1.487 W. Eine eigene Kontrollrechnung ergab sogar 1.601 W.

Auch für die bereits eingebauten Heizkörper hatten die geänderten Berechnungen erhebliche Folgen: Nach Auswertung des zweiten Heizreports waren sieben von neun ausgetauschten Heizkörpern für die neu berechneten Raumheizlasten zu klein.

Unser Fall zeigt, dass eine Gebäudeaufnahme nicht allein aus dem Vermessen von Räumen bestehen darf. Ebenso entscheidend ist, dass die tatsächlichen Eigenschaften der Gebäudehülle sorgfältig ermittelt und in der Heizlastberechnung nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Eigene Kontrollrechnung

Um die Ergebnisse der vorliegenden Heizlastberechnungen nachvollziehen zu können, haben wir für einzelne Räume eigene Kontrollrechnungen durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die Bauteilflächen, U-Werte, Wärmebrückenzuschläge und Temperaturkorrekturfaktoren überprüft.

Für das Wohn- und Esszimmer ergab unsere Kontrollrechnung eine Heizlast von 1.601 W. Demgegenüber waren im Heizreport vom Februar 2025 lediglich 1.008 W und in der überarbeiteten Berechnung vom April 2026 1.487 W ausgewiesen.

Die Unterschiede zeigen, wie stark das Ergebnis von den korrekt zugrunde gelegten Gebäudedaten und Berechnungsannahmen abhängt.

Auslegung der Wärmepumpe

Die Heizlast beschreibt, welche Wärmeleistung erforderlich ist, um das Gebäude auch bei der festgelegten Normaußentemperatur ausreichend warm zu halten. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Auswahl der Wärmepumpe. Es reicht jedoch nicht aus, die berechnete Heizlast lediglich mit der im Gerätenamen angegebenen Nennleistung zu vergleichen.

Die Leistung hängt von den Betriebsbedingungen ab

Die tatsächlich verfügbare Heizleistung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe hängt insbesondere von zwei Temperaturen ab:

  • der Temperatur der Außenluft und
  • der erforderlichen Vorlauftemperatur des Heizsystems.

Je kälter die Außenluft und je höher die benötigte Vorlauftemperatur ist, desto ungünstiger werden in der Regel die Betriebsbedingungen. Deshalb ist eine Leistungsangabe, die beispielsweise bei 7 °C Außentemperatur und 35 °C Vorlauftemperatur ermittelt wurde, nicht ohne Weiteres auf einen Wintertag mit −10 °C und einer Vorlauftemperatur von 45 °C übertragbar.

Für die Auslegung müssen daher die Leistungskennlinien beziehungsweise Leistungstabellen des konkreten Gerätes betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Heizleistung die Wärmepumpe bei den für das Gebäude vorgesehenen Temperaturen tatsächlich bereitstellen kann.

Normaußentemperatur und Bivalenzpunkt

Die Normaußentemperatur beschreibt die für den jeweiligen Standort zugrunde gelegte niedrige Außentemperatur. Für unser Gebäude wurde in den Heizreports ein Wert von −9,6 °C angesetzt.

Eine Wärmepumpe kann so ausgelegt werden, dass sie die Heizlast bei dieser Temperatur allein deckt. Dies wird als monovalenter Betrieb bezeichnet. Wird dagegen vorgesehen, dass bei niedrigen Temperaturen zusätzlich ein Heizstab oder ein weiterer Wärmeerzeuger unterstützt, spricht man von einer bivalenten beziehungsweise – beim elektrischen Heizstab – häufig von einer monoenergetischen Betriebsweise.

Der Bivalenzpunkt bezeichnet dabei die Außentemperatur, ab der die Wärmepumpe die erforderliche Heizleistung nicht mehr allein bereitstellt und der zusätzliche Wärmeerzeuger zunehmend unterstützen muss.

Zu groß oder zu klein?

Eine Wärmepumpe sollte weder unnötig groß noch zu klein ausgelegt werden. Eine überdimensionierte Anlage kann insbesondere in der Übergangszeit häufiger ein- und ausschalten, wenn ihre kleinste regelbare Leistung noch über dem aktuellen Wärmebedarf des Gebäudes liegt. Dieses sogenannte Takten kann den Betrieb ungünstig beeinflussen.

Bei einer zu knapp ausgelegten Wärmepumpe muss dagegen der elektrische Heizstab häufiger oder über längere Zeit unterstützen. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Anlage das Gebäude nicht warmhalten kann. Es kann jedoch den Stromverbrauch erhöhen und muss bei der Planung bewusst berücksichtigt werden.

Für eine nachvollziehbare Auslegung sollten deshalb mindestens folgende Punkte dokumentiert sein:

  • die berechnete Gebäudeheizlast,
  • die zugrunde gelegte Normaußentemperatur,
  • die vorgesehene Vorlauf- und Rücklauftemperatur,
  • die Heizleistung der Wärmepumpe unter diesen Bedingungen,
  • die kleinste regelbare Leistung,
  • der vorgesehene Bivalenzpunkt,
  • sowie der erwartete Anteil des Heizstabes.

Unsere Erfahrungen mit der Auslegung der Wärmepumpe

Bei uns wurde eine DAIKIN Altherma 3 R4 installiert. Die ursprüngliche Planung beruhte auf einer Gebäudeheizlast von rund 4,70 kW. Der zweite Heizreport vom April 2026 weist dagegen eine Norm-Gebäudeheizlast von 6,05 kW aus.

Für die dort dargestellte bivalent-parallele Auslegung nennt der Berich von 2026t:

  • einen Bivalenzpunkt von −7 °C,
  • eine erforderliche Wärmepumpenleistung von 5,65 kW am Bivalenzpunkt,
  • und einen Leistungsbedarf von 6,29 kW bei monovalenter Auslegung und einer Normaußentemperatur von −9,6 °C.

Aus der Gerätebezeichnung „R4“ allein lässt sich nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang die installierte Wärmepumpe diese Anforderungen erfüllt. Dafür müssen ihre tatsächlichen Leistungsdaten bei den vorgesehenen Systemtemperaturen und niedrigen Außentemperaturen herangezogen werden.

Zu prüfen ist deshalb insbesondere, welche Leistung das Außengerät bei einer Außentemperatur von −7 °C beziehungsweise −9,6 °C und der geplanten Vorlauftemperatur bereitstellen kann und in welchem Umfang der Heizstab den verbleibenden Wärmebedarf übernehmen muss.

Auslegung der Heizkörper

Wenn der Heizkörper zu klein dimenstioniert ist, wird der Raum nicht warm. Daher muss die Größe entsprechend der Heizlastberechnung gewählt werden.

Jeder Heizkörper muss ausreichend Wärme abgeben können, um die berechnete Heizlast des jeweiligen Raumes zu decken. Seine tatsächliche Leistung hängt insbesondere von seiner Größe, Bauart sowie den vorgesehenen Vorlauf-, Rücklauf- und Raumtemperaturen ab.
Da Wärmepumpen möglichst mit niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden, erreichen Heizkörper dabei deutlich geringere Leistungen als bei einer herkömmlichen Gasheizung. Sind sie zu klein dimensioniert, bleiben Räume möglicherweise zu kalt oder die Vorlauftemperatur muss erhöht werden, wodurch die Wärmepumpe weniger effizient arbeitet.

Im Programm „Heizreport“ werden in der Heizflächenauslegung die Heizflächen (Heizkörper) anhand der Raumheizlast bei verschiedenen Systemtemperaturen ermittelt und aufgeführt.

Auswahl der Heizkörper in unserem Projekt

Der entscheidende Punkt ist: Die Heizkörper wurden ursprünglich anhand der zu niedrig berechneten Raumheizlasten ausgewählt. Der neue Heizreport zeigt deshalb nicht nur eine höhere Gebäudeheizlast, sondern verändert auch die Bewertung der bereits eingebauten Heizkörper.

Heizkörperauswahl im neuen Heizreport

Die Auswahl der Heizkörper muss sich an der Heizlast des jeweiligen Raumes und den vorgesehenen Systemtemperaturen der Wärmepumpe orientieren. Werden die Raumheizlasten zu niedrig angesetzt, können auch die darauf basierenden Heizkörperempfehlungen zu klein ausfallen.

Genau dies zeigt sich im neuen Heizreport vom 9. April 2026. Aufgrund der neu ermittelten Raumheizlasten wurden sieben der neun auf Grundlage der ersten Berechnung eingebauten Heizkörper als zu klein bewertet. Besonders deutlich ist die Abweichung im Wohn- und Esszimmer: Dort erhöhte sich die berechnete Raumheizlast von 1.008 W auf 1.487 W.

Die Unterdimensionierung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Räume bei jeder Außentemperatur kalt bleiben. Am Auslegungspunkt reicht die berechnete Heizkörperleistung bei den vorgesehenen niedrigen Systemtemperaturen jedoch nicht aus. Dann wären eine höhere Vorlauftemperatur oder größere Heizkörper erforderlich – beides wirkt sich unmittelbar auf die Planung und teilweise auch auf die Effizienz der Wärmepumpe aus.

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage stellt sicher, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge erhält, die erforderlich ist, um den jeweiligen Raum ausreichend zu beheizen. Dazu werden die benötigten Volumenströme anhand der Raumheizlast, der Heizkörperleistung und der vorgesehenen Vorlauf- und Rücklauftemperaturen berechnet. Die geschieht im Programm Heizreport von SHK Info in einem extra Abschnitt, der mit Hydraulischer Abgleich, Berechnung der Volumenströme der einzelnen Heizflächen (= Heizkörper) für die Einstellung der Ventile.

Anschließend werden diese Werte an voreinstellbaren Heizkörperventilen oder anderen geeigneten Durchflussreglern eingestellt. Zusätzlich müssen die Umwälzpumpe und die Heizkurve auf die Anlage abgestimmt werden. Die berechneten und eingestellten Werte müssen insbesondere auch für die Förderung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Temperaturbasierte Systeme und hydraulischer Abgleich

Neben dem klassischen hydraulischen Abgleich werden auch temperaturbasierte Systeme angeboten. Diese arbeiten mit elektronischen Heizkörperthermostaten, die die Raumtemperatur erfassen und die Thermostat-Ventilstellung automatisch anpassen.

Anders als beim herkömmlichen Verfahren werden die erforderlichen Volumenströme dabei nicht unmittelbar an den einzubauenden voreinstellbaren Heizkörperventilen festgelegt.

Anerkennung temperaturbasierter Verfahren

Seit dem 1. Oktober 2024 können digitale beziehungsweise temperaturbasierte Verfahren als gleichwertige Alternative zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren B anerkannt werden. Voraussetzung war zunächst ein entsprechender Nachweis/Zertifikat durch eine unabhängige Prüfstelle.

Im März 2025 wurden die Anforderungen für den Nachweis mit einer einheitlichen Checkliste konkretisiert. Seit dem 1. Januar 2026 ist für die Anerkennung im Rahmen der Heizungsförderung eine Zertifizierung ausdrücklich nach dieser Checkliste erforderlich. Frühere Zertifikate ohne diesen Nachweis reichen hierfür nicht mehr aus.

Der hydraulische Abgleich bei unserem Projekt

Bei unserer Anlage wurde kein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt. Stattdessen wurden elektronische Heizkörperthermostate des Systems Homematic IP auf die Heizkörperventile geschraubt. Nach einer gutachterlichen Stellungnahme des Fraunhofer-Instituts kann sich das System anschließend selbstständig einregeln und die Wärmeverteilung anpassen.

Damit den Thermostaten der gesamte Regelungsbereich zur Verfügung steht, müssen die Heizkörperventile zunächst in eine entsprechende Neutralstellung gebracht werden müssen. Dies haben wir nach dem Anbringen der Heizkörperventile noch nachgeholt.

Unabhängig davon stellte sich die Frage nach der Förderfähigkeit dieses Verfahrens. Octopus Energy Services Germany GmbH verwies auf die gutachterliche Stellungnahme des Fraunhofer-Instituts. Diese Stellungnahme ersetzt jedoch nicht die erforderliche Zertifizierung durch eine unabhängiges Prüfinstitut, z.B. TÜV Rheinland. Das bisherige Zertifikat war am 29. September 2025 abgelaufen. Nach Aussage des BAFA muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig sein. Nach der aktuell geltenden Checkliste zur Zertifizierung ist das eingesetzte Homematic-IP-System nicht zertifiziert.

Als Lösung sollte deshalb ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine nachvollziehbare Heizlastberechnung, aus der die erforderlichen Heizkörperleistungen und Durchflussmengen hervorgehen. Da Zweifel an der Richtigkeit des vorliegenden Heizreports bestanden, wurde Ende März 2026 vereinbart, die Heizlastberechnung zu wiederholen.